Porto, Franko, Teilfranko oder unbezahlt, bezahlt, teilweise bezahlt
von Robert Fürbeth
Für uns ist es heutzutage selbstverständlich, als Absender einer Postsendung das Porto zu bezahlen. Und wenn wir versehentlich mal zu wenig auf den Brief geklebt haben und der Empfänger eine Nachgebühr zu zahlen hat, ist uns das sehr unangenehm. Dabei war es in früherer Zeit der Normalfall, dass der Empfänger die Transportgebühr einer Postsendung bezahlte. Dieses nannte sich dann Porto. Für den Fall, dass die Gebühr bereits durch den Absender entrichtet wurde, sprach man von Franko. Doch damit nicht genug. Es gab auch Teilfranko, wenn der Absender nur die Gebühr für einen Teil der Beförderungsstrecke bezahlt hatte – nicht zu verwechseln übrigens mit ungenügend frankierten Postsendungen.
Zu den nach-napoleonischen Souveränitätsrechten der einzelnen Staaten in Deutschland gehörte es, auch über ihr Postwesen frei zu entscheiden: Sollte der Betrieb wieder in die Hände Taxis fremdvergeben oder künftig in eigener Regie geführt werden. Dies machte eine Reihe neuer zwischenstaatlicher Postverträge notwendig, die regelten, zu welchen Bedingungen Briefe ausgetauscht und durch eigenes Staats-/Postgebiet in Drittstaaten weiterbefördert werden konnten. Auf Grundlage dieser Postverträge bestanden folgende drei Möglichkeiten der Bezahlung von Brief- oder Postgebühren:
- die Bezahlung des Beförderungsentgelts wurde dem Empfänger überlassen (sog. Portobriefe)
- der Absender übernahm die Bezahlung (sog. Frankobriefe)
- als Mischform sog. Teilfranko- oder Grenzfrankobriefe: der Absender bezahlte das Entgelt bis zu einem bestimmten, meist Grenzpunkt und der Empfänger bezahlte das Beförderungsentgelt für die restliche Wegstrecke.
Sofern es sich um Portobriefe handelt, notierte jede Postverwaltung seinen Gebührenanteil auf der Briefvorderseite. Das Empfängerpostamt addierte die einzelnen Gebührenanteile und rechnete, soweit erforderlich, die Gesamtsumme in die eigene Landeswährung um und kassierte den Gesamtbetrag vom Empfänger bei Briefübergabe. Die fremdem Gebührenanteile wurden zwischen den beteiligten Postverwaltungen oft quartalsmäßig verrechnet bzw. zurückvergütet.
Frankobriefe sind als solche gekennzeichnet, dass sie idR. mit Briefmarken frankiert sind bzw. auf der Vorderseite Stempel wie „Franko“, „bezahlt oder „PD“ (payé jusqu’â la destination) tragen oder durch handschriftliche Vermerke wie „franko, franco, frei oder frey“ in der linken unteren Ecke als solche gekennzeichnet wurden. Vor Einführung der Briefmarken 1849/1850 in Deutschland war die Vorausbezahlung von Postgebühren nur bar möglich. Hierzu addierte das Postbüro des Absenders die einzelnen Gebührenanteile auf der Rückseite des Briefes. Lediglich Preußen und Österreich machten hier eine Ausnahme und notierten Portoanteile vorderseitig.
Die Möglichkeit der Barbezahlung ist bei Taxis und Preußen auch nach 1850 noch möglich gewesen, wobei solche Briefe nach englischem Vorbild oftmals rote Stempel tragen.
Die Postgebühren waren porto wie franko gleich. Dies änderte sich erst mit der Gründung des Deutsch-Österreichischen Postvereins zum 1.Juli 1850, als unfrankierte Briefe (also Portobriefe) mit einem „Strafzuschlag“ belegt wurden. Bis zu diesem Zeitpunkt war es schicklich und üblich, die Bezahlung der Briefgebühren dem Empfänger zu überlassen. Portobriefe sin daher bis in die Mitte der 1850er Jahre wesentlich häufiger als Frankobriefe. Briefe in reinen Amtsangelegenheiten, d.h. zwischen Behörden oder Gerichten wurden fast immer komplett kostenfrei befördert. Solche Briefe tragen links unten oftmals Vermerke wie „K.D.S.“ oder „D.S.“ (Königliche DienstSache) bzw. Polizeisache. Briefe an im Feld stehende Soldaten genossen ebenfalls idR. Portofreiheit. Bestimmte Versendungsarten, wie z.B. eingeschriebene Briefe konnten, von vereinzelten Ausnahmen abgesehen, immer nur als Frankobriefe befördert werden.
Eine Zwitterstellung nehmen die Teilfranko- oder Grenzfrankobriefe ein, bei denen der Absender die Postgebühr entweder zur Ausgangsgrenze des eigenen Postgebiets oder bis zur Eingangsgrenze des Empfängerstaats bezahlte und es dem Empfänger überließ, das Entgelt für die restliche Beförderungsstrecke zu bezahlen. Die Gründe hierfür lagen meist darin, dass Postverträge und somit Regelungen für das Gutschreiben vereinnahmter Postgebühren an andere Postverwaltungen fehlten oder in den selteneren Fällen, weil die beteiligten Postverwaltungen dem Postkunden maximale Wahlfreiheit gewähren wollten.
Für das „Vertragen“ vom Postbüro des Empfängers bis in dessen Haus verlangten einige Postverwaltungen zusätzlich eine Bestellgebühr. Diese waren immer landesinterne Gebühren und konnten im grenzüberschreitenden Postverkehr nie vom Absender vorausbezahlt werden. Obwohl Zustellgebühren ebenfalls eine erweiterte Form des Beförderungsentgelts darstellen, fallen sie nicht in die Kategorie Porto- oder Frankobriefe.
Im allgemeinen Sprachgebrauch verwischen die Begriffe porto und franko. Aus dem Wort franko abgeleitet hat sich der Begriff „der Brief wurde frankiert“, will heißen, das Beförderungsentgelt wurde vom Absender im Voraus bezahlt. Die Briefmarke diente lediglich als Quittungszeichen dafür, die Bezahlung des Postentgelts auf dem Brief in einfacher Weise zu dokumentieren. Briefmarken hießen daher auch anfänglich nicht Brief-, sondern Freimarken. Ebenfalls im allgemeinen Sprachgebrauch durchgesetzt hat sich die Beschreibung, dass das Porto eines Briefes z.B. 9 Kreuzer oder 3 Silbergroschen betrug. Hierbei ist allgemein und im übertragenen Sinn das postalische Beförderungsentgelt (ohne Bestellgebühr) gemeint, wobei es jedoch unerheblich ist, durch wen die Bezahlung erfolgte. Dies mag, so verstanden in Ordnung sein. Ebenfalls nicht in die Kategorie porto – franko gehören ungenügend frankierte Briefe, bei denen der Absender das Beförderungsentgelt zwar im Voraus entrichtete, jedoch nicht ausreichend. Bei solchen Briefen wurde das fehlende „Porto“ inkl. eines eventuellen Strafzuschlags auf der Vorderseite des Briefs notiert und vom Empfänger eingezogen.